AGB

Der Partybus Service „Party Wheels GmbH“, vertreten durch Andreas Haas, Kaulhausener Straße 2, 41812 Erkelenz (im folgenden Party Wheels) erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle erbrachten Leistungen, insbesondere für die Bestellung und Erbringung von Beförderungsleistungen, des Partybus Service „Party Wheels GmbH“, vertreten durch Andreas Haas, Kaulhausener Straße 2, 41812 Erkelenz (im Folgenden „Anbieter“), gegenüber dem Besteller der Dienstleistung als Vertragspartner (im Folgenden „Besteller“).

(2) Grundsätzlich gelten die AGB, die dem Besteller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgehändigt wurden oder auf der Webseite www.party-wheels.de (im Folgenden „Webseite des Anbieters“) veröffentlicht wurden. Der Anbieter kann seine AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. In einem solchen Fall teilt der Anbieter die Änderungen dem Besteller schriftlich mit. Die Änderungen gelten dann als vom Besteller genehmigt, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch beim Anbieter eingelegt hat.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben ohne schriftliche Bestätigung von Seiten des Anbieters keine Wirkung und werden zurückgewiesen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung bedarf es dazu nicht.

(4) Der Besteller kann die AGB jederzeit über die Webseite des Anbieters einsehen, abspeichern und zum Verbleib bei seinen Unterlagen ausdrucken.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND UND DESSEN ERFÜLLUNG

(1) Der Anbieter erbringt Beförderungsleistungen mit einem Fahrzeug gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts. Die Beförderung erfolgt dabei mit einem PKW/ Omnibus aus dem Fuhrpark des Anbieters, welches der Besteller bei der Buchung auswählt. Die Beförderung als solche erfolgt dann ausschließlich durch einen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Chauffeur nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Personenbeförderungsgesetzes.

(2) Der Besteller kann die Beförderung für einen von ihm gewünschten Zeitraum buchen, ohne vorab eine Planung der Beförderung vorzunehmen (Zeitbuchung). In diesem Fall teilt der Besteller dem Anbieter die gewünschte Dauer der Beförderung sowie Startort und Startzeit mit und kann dann im Folgenden den Verlauf der Beförderung innerhalb des gebuchten Zeitraums frei und spontan entscheiden. Die Leistung gilt dann als erbracht, wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist oder der Besteller oder die zu befördernden Personen die Beförderung auf eigenen Wunsch vorzeitig beenden.

(3) Der Besteller kann die Beförderung auch zu einem vorab von ihm festgelegten Ort zu einer vorab von ihm festgelegten Zeit buchen (Streckenbuchung). In diesem Fall teilt der Besteller dem Anbieter Startpunkt und Startzeit vorab mit. Die Beförderung erfolgt dann grundsätzlich nur zu den vorab vereinbarten Konditionen, insbesondere ohne Zwischenstopps und ohne Umwege. Die Leistung gilt dann als erbracht, wenn der Besteller bzw. die zu befördernden Personen den Zielort erreicht haben oder der Besteller bzw. die zu befördernden Personen die Beförderung vorzeitig auf eigenen Wunsch beenden.

§3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Vertragsschluss über die Beförderungsleistung kommt entweder auf der Basis eines mündlichen Vertrages oder der schriftlichen Buchung per Mietformular/ E-Mail/ WhatsApp/ SMS zustande. Der Besteller muss dazu seine Buchungsanfrage unter Angabe der Start-/ und Zielanschrift der Beförderung, der Startzeit, der Mietdauer sowie des gewünschten Fahrzeuges (im Folgenden „Buchungsdaten“) sowie seiner persönlichen Daten mitteilen.

(2) Der Besteller bestätigt im Rahmen der Buchungsanfrage, dass er volljährig ist.

(3) Die Buchung kommt entweder auf Grundlage eines mündlichen Vertrages oder der schriftlichen Buchung per Mietformular/ E-Mail/ WhatsApp/ SMS zustande. Dafür erforderlich ist: das Datum, die Uhrzeit, die Kontaktdaten sowie die Start- & Zieladresse oder auf der Basis eines zuvor mitgeteilten unverbindlichen Angebotskalkulation. Aufträge des Bestellers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Party Wheels als angenommen, sofern nicht - etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages - zu erkennen gegeben wird, dass der Auftrag angenommen wurde. Durch das Ausfüllen und Absenden des verbindlichen Mietformulars ist die Buchung sofort bindend und kostenpflichtig. Ebenso ist die ausdrückliche Zustimmung einer Mietung per Telefongespräch/ E-Mail/ WhatsApp/ SMS sofort bindend und kostenpflichtig.

(4) Wenn eine Beförderung aufgrund von fehlerhaften und vorsätzlich irreführenden Angaben nicht stattfinden kann, erstattet Party-Wheels bei der Polizei Anzeige und stellt eine Rechnung über die üblich anfallenden Kosten aus.

(5) Auf die Schriftform der Buchungsbestätigung kann der Anbieter verzichten, wenn sich der Anbieter und der Besteller übereinstimmend und ausdrücklich dahingehend einigen.

(6) Bei unverbindlichen Buchungsanfragen erfolgt die Rechnungsstellung durch den Anbieter 1-3 Werktage nach der Beförderung per E-Mail, im Falle der verbindlichen Buchung über die Webseite direkt im Anschluss an den Buchungsvorgang.

§4 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Es gelten die durch die Buchungsbestätigung festgelegten Preise für die Beförderung und etwaige Zusatzleistungen. Dabei verstehen sich die aufgeführten Preise inklusive etwaiger Gebühren und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei der unverbindlichen Buchungsanfrage über die Webseite sowie bei Buchungsanfragen per / E-Mail/ WhatsApp/ SMS/ Telefon erfolgt die Bezahlung vollständig bei Fahrtantritt in bar beim Chauffeur. Andere Zahlungsmittel sind für die Zahlung des Beförderungspreises nicht vorgesehen.

(3) Dem Kunden stehen die Zahlmittel „Überweisung“ und ,,Barzahlung" zur Verfügung, um die Rechnung zu begleichen. Die Zahlart wird bei der verbindlichen Buchung ausgewählt.

(4) Entstehen während der Beförderung weitere Kosten durch zusätzliche Leistungen wie dem Verzehr von eigenen Getränken (Korkgeld), welche nicht in der Buchungsbestätigung enthalten sind, so sind diese grundsätzlich direkt fällig und in bar beim Fahrer zu begleichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn vorab schriftlich etwas anderes mit Party Wheels vereinbart wurde.

(5) Entscheidet sich der Besteller während der Beförderung für eine Verlängerung des Beförderungszeitraums über den ursprünglich gebuchten Zeitraum hinaus oder eine Änderung der Beförderungsvereinbarung bei festen Buchungsrouten, so ist dies grundsätzlich nur in Absprache mit dem Anbieter bzw. dem Chauffeur möglich und bedarf dessen Zustimmung. Liegt eine Zustimmung von Seiten des Anbieters vor, teilt dieser dem Besteller den dafür sofort fälligen zusätzlichen Beförderunsgpreis mit, der dann vom Besteller in Bar beim Chauffeur zu entrichten ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn vorab schriftlich etwas anderes mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(6) In Rechnung gestellte Beträge sind vom Besteller innerhalb eines Zeitraumes von 7 Werktagen auf das vom Anbieter genannte Bankkonto zu überweisen. Kommt der Besteller dieser Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nach, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, ohne dass es zusätzlich einer Mahnung des Anbieters bedarf. Darüber hinaus kann der Anbieter den Besteller durch eine Mahnung jederzeit vor Ablauf von 30 Tagen in Verzug setzen.

(7) Gerät der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, behält es sich der Anbieter vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und darüber hinausgehende Verzugsschäden zu berechnen.

§5 STORNIERUNG UND NICHTANTRETEN DER BEFÖRDERUNG DURCH DEN BESTELLER

(1) Grundsätzlich kann der Besteller die Beförderung jederzeit stornieren. Dazu muss er dem Anbieter rechtzeitig mitteilen, dass er die Beförderung nicht mehr wünscht. Eine Online-Stornierung ist nicht möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist erst gültig, sobald der Anbieter diese schriftlich bestätigt.

(2) Eine Stornierung ist in jedem Fall kostenpflichtig.

(2.1) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 25 % des Beförderungspreises.

(2.2) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als vier Wochen aber mehr als einer Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 50 % des Beförderungspreises.

(2.3) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als einer Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 75 % des Beförderungspreises.

(2.4) Storniert der Besteller die Beförderung einen Tag vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 100 % des Beförderungspreises.

(2.5) Im Falle einer bereits geleisteten Zahlung durch den Besteller wird diese auf die Stornierungsgebühr angerechnet.

(3) ritt der Besteller die Beförderung nicht an ohne den Auftrag vorher storniert zu haben, so entsteht der Beförderungspreis dennoch in voller Höhe.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, durch die Stornierung entstandene Zahlungsansprüche mit vom Besteller geleisteten Anzahlungen aufrechnen. Im Übrigen erfolgt eine Rechnungsstellung über die Stornierungsgebühr, die binnen 10 Werktagen an den Anbieter zu zahlen ist.

§6 WIDERRUF

Gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Kraftfahrzeugvermietung sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die Buchung eines Fahrzeuges sowie der möglichen Zusatzleistungen ist somit verbindlich und verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung. Der Besteller stimmt ausdrücklich zu, dass der Anbieter mit der Durchführung seiner Dienstleistung unverzüglich, d.h. vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnt. Demnach verzichtet der Besteller auf sein Widerrufsrecht. Vereinbarungen der Parteien, die entgegen des Widerrufs getroffen werden, müssen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

§7 PFLICHTEN UND RECHTE DER ZU BEFÖRDERNDEN PERSONEN

(1) Vor Antritt der Beförderung hat der Besteller auf Nachfrage des Chauffeurs seinen Personalausweis vorzuzeigen. Ist der Besteller bei Antritt der Beförderung nicht vor Ort und kann seine Volljährigkeit daher nicht überprüft werden, wird die Beförderung nur dann angetreten, wenn ein anwesender, volljähriger Fahrgast schriftlich gegenüber dem Anbieter erklärt, für etwaige Ansprüche des Anbieters in Verbindung mit dieser Beförderung einzustehen.

(2) Vor Antritt der Beförderung haben die Fahrgäste auf Nachfrage des Chauffeurs ihren Personalausweis vorzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Konsum alkoholischer Getränke vorgesehen ist und der Verdacht besteht, dass die Fahrgäste das dafür gesetzlich erforderliche Alter noch nicht erreicht haben.

(3) Während der Beförderung haben sich die Fahrgäste an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Anschnallpflicht, und die Weisungen des Anbieters und/oder des Chauffeurs zu halten. Der Chauffeur ist nach seinem Ermessen berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt komplett abzubrechen, wenn die zu befördernden Personen

(a) den Anweisungen des Anbieters und/oder des Chauffeurs zuwider handeln.

(b) oder die von ihnen mitgeführten Gegenstände eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs, den Chauffeur oder die übrigen Personen im Fahrzeug darstellen.

(4) Die Fahrgäste haben bei der Benutzung des Fahrzeuges die ihnen obliegende Sorgfalt im Umgang mit den Rechtsgütern des Anbieters einzuhalten. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung von Schäden am Fahrzeug und die Vermeidung der Verschmutzung des Fahrzeuges über ein gebrauchsübliches Maß hinaus.

(5) Den Fahrgästen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet, sofern nicht anders vereinbart. Ihnen steht in der Regel gegen ein Entgelt im Fahrzeug eine Auswahl an alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken zur Verfügung, welche im Voraus gebucht werden müssen.

(6) Eine Dekoration des gebuchten Fahrzeuges durch den Besteller bzw. die Fahrgäste ist nur dann zulässig, wenn der Besteller zuvor eine ausdrückliche Genehmigung des Anbieters eingeholt hat und zudem sichergestellt ist, dass die Dekoration sich nach der Fahrt ohne Probleme und ohne Rückstände wieder entfernen lässt. Für das Anbringen der Dekoration vor der Beförderung und deren Entfernung nach Erbringung der Beförderungsleistung ist der Besteller zuständig. Die für die Vor- und Nachbereitung notwendige Zeit wird grundsätzlich in den gebuchten Zeitraum einkalkuliert. Wird durch die Demontage die gebuchte Zeit überschritten, behält der Anbieter sich eine Inrechnungsstellung der zusätzlich in Anspruch genommenen Zeit vor.

§8 VERSPÄTUNGEN

(1) Die zu befördernden Personen sowie der Besteller haben durch eine präzise Angabe des Start- und Ziel- bzw. Abholortes sowie der jeweiligen Zeiten einen reibungslosen Ablauf der Beförderung sicherzustellen. Etwaige Verzögerungen durch unpräzise Orts- und Zeitangaben gehen zu Lasten des Bestellers und werden ihm entsprechend des vereinbarten Preises anteilig in Rechnung gestellt, sofern sie den gebuchten Beförderungszeitraum übersteigen.

(2) Die zu befördernden Personen sowie der Besteller haben eine pünktliche Abfahrt sicherzustellen. Bei verspäteten Abfahrten, die nicht auf einem Verschulden des Anbieters basieren, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für das verspätete Erreichen des Zielortes.

(3) Wenn sich der Fahrer aufgrund unvorhersehbarer Vorfälle durch Fremdeinwirkung

(z.B.: Stau, Unfall, Fahrzeugpannen, schlechte Witterung) oder höhere Gewalt verspätet, haftet der Anbieter nicht.

(4) Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist gegen einen Aufpreis möglich, sofern dadurch keine Verzögerungen für eventuelle Folgeaufträge entstehen und der Anbieter einer Verlängerung zustimmt.

(5) Eine Verspätung der Startzeit seitens des Anbieters gilt als akzeptiert, wenn sich der Besteller nach telefonischer oder schriftlicher Benachrichtigung damit einverstanden erklärt und berechtigt in dem Fall nicht zu einer Preisminderung.

§9 RECHTE DES ANBIETERS

(1) Hat der Anbieter eine Fahrzeugkategorie zugesagt, so ist er berechtigt das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, sofern betriebliche Gründe dies erfordern.

(2) Der Anbieter kann vom Vertrag jederzeit und fristlos ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn

(a) der Besteller die Zahlung der Anzahlung oder des restlichen Beförderungspreises ganz oder teilweise einstellt oder nur mit einem anderen als den hier zugelassenen Zahlungsmitteln zahlen möchte.

(b) hinsichtlich des Vermögens des Bestellers der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

(c) aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Beförderung missbräuchlich in Anspruch genommen wird.

(d) der Besteller eine ihm nach diesen AGB obliegende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Dies betrifft insbesondere den Pflichtenkatalog des §5.

(e) aufgrund gravierender Witterungsverhältnisse eine sichere Beförderung nicht möglich erscheint.

(3) Tritt der Anbieter aus einem Grund vom Vertrag zurück, der im Verantwortungsbereich des Bestellers bzw. dessen Fahrgästen liegt, so behält er sich die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches vor, dessen Höhe sich in Anlehnung an die Staffelung in § 5 Abs. 2 maßgeblich am Zeitpunkt seines Rücktritts orientiert.

(4) Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 1 (d) in Verbindung mit §7 Abs. 1, bei der der Besteller selbst bei Beförderungsantritt nicht erscheint und die Beförderung daher nicht durchgeführt werden kann, behält sich der Anbieter die Geltendmachung einer Ausfallgebühr von 75 % des ursprünglich vereinbarten Beförderungspreises vor. Der Anspruch des Anbieters auf die Beförderungsleistung entfällt.

(5) Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 1 (d) in Verbindung mit §7 Abs. 3 behält sich der Anbieter die Geltendmachung des vollen ursprünglich vereinbarten Beförderungspreises vor.

(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Zahlungsansprüche gegen den Besteller mit vom Besteller geleisteten Anzahlungen aufrechnen. Im Übrigen erfolgt eine Rechnungsstellung.

(7) Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt von diesen Regelungen unberührt.

§10 HAFTUNG DES ANBIETERS

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für solches Handeln ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus haftet der Anbieter nur für die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. In den Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Der Anbieter haftet für den Verlust von Gegenständen des Bestellers oder der beförderten Personen, die diese im Fahrzeug zurückgelassen haben, nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Anbieters, dessen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen.

(3) Für Schäden, die durch die Verzögerung der Beförderung entstanden sind, haftet der Anbieter dann nicht, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht hätten vermieden und deren Folgen nicht hätten abgewendet werden können. Dazu gehören insbesondere Verspätungen aufgrund von Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen und schlechter Witterung.

§11 HAFTUNG DES BESTELLERS

(1) Der Besteller haftet für alle Beschädigungen und groben Verschmutzungen am Fahrzeug, die durch ihn oder die beförderten Fahrgäste hervorgerufen wurden.

(2) Bei einer Verunreinigung des Fahrzeuges durch Erbrechen einer Person stellt der Anbieter dem Besteller mindestens eine Reinigungskostenpauschale in Höhe von 250,00 EUR in Rechnung. Sollten die Reinigungskosten diesen Pauschalbetrag übersteigen, behält es sich der Anbieter unter Vorlage entsprechender Nachweise vor, einen höheren Betrag geltend zu machen.

(2) Sollte es durch die nicht sachgemäße Anbringung bzw. Demontage der Dekoration zu Beschädigungen oder Verschmutzungen am Fahrzeug kommen, haftet der Besteller für die daraus entstandenen Schäden in vollem Umfang.

§12 VERMITTLUNG DER AUFTRÄGE AN DRITTE

Bei der Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen, welche Inhaber einer Genehmigung sind, sind grundsätzlich der Auftraggeber und das die Fahrt ausführende Unternehmen die Vertragspartner. Party Wheels ist hier lediglich als Vermittler tätig und stellt den Kontakt zwischen Kunden und ausführendem Unternehmen her! Die Durchführung der gebuchten Fahrt sowie der damit einhergehende Service sind nicht Gegenstand des Vertrages mit Party Wheels, verantwortlich ist hier das jeweilige Unternehmen. Etwaige Beschwerden oder Bemängelungen sind an den die die Fahrt ausführenden Unternehmen zu richten. Bei Aufträgen, die an Fremdfirmen vermittelt wurden, wird die Anbieter lediglich als Vertragsvermittler tätig. Der Anbieter stellt gegenüber diesen Kunden keine Rechnung. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem die Fahrt ausführenden Unternehmen. Der Anbieter rechnet ausschließlich mit dem die Fahrt ausführenden Unternehmen selbst ab, nachdem diese/-r zeitnah nach Erbringung seiner Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung an den Besteller erstellt hat.

§13 INHALT DES ONLINEANGEBOTS

Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Vermittlungsagentur, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständigen Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Anbieters kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§14 DATENSCHUTZ

Der Anbieter erhebt nur in dem Masse personenbezogene Daten seiner Besteller, wie sie für eine reibungslose Abwicklung des Auftrages unbedingt erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere den Namen sowie die Wohnanschrift des Bestellers, die Start-/ und Zielanschrift sowie die Angaben zur Kontaktaufnahme. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet der Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen. Eine separate Datenschutzerklärung ist unter https://www.party-wheels.de/datenschutz abrufbar.

§15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Als Gerichtsstand wird in den Fällen, in den der Besteller ein Kaufmann ist, Erkelenz vereinbart.

(3) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: April 2024